Ein Geschmacksmuster ist die äußerliche Form eines Erzeugnisses, wobei auch ein Teil eines Erzeugnisses Gegenstand eines Geschmacksmusters sein kann. Um als Geschmacksmuster geschützt zu werden, muss dieses bestimmte Kriterien erfüllen. Das Geschmacksmuster muss neu sein und einen eigenen Charakter haben. Was das Neuheitserfordernis angeht, darf noch kein identisches oder fast identisches Geschmacksmuster veröffentlicht worden sein.

Für den Erwerb eines Geschmacksmusters spielt die Registrierung eine sehr wichtige Rolle. Um ein Recht an einem Geschmacksmuster erwerben zu können, muss es ebenso wie bei einer Marke registriert werden. Das Geschmacksmuster kann für die Beneluxstaaten oder auf internationaler Ebene registriert werden, und auch ein europäisches Geschmacksmuster kann registriert werden. Auch hier gilt wie bei der Markenregistrierung die Regel, dass dann, wenn keine Registrierung erfolgt ist, auch keine rechtlichen Schritte im Falle einer Verletzungshandlung möglich sind.

Ein Benelux-Geschmacksmuster gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Anmeldungsdatum und kann maximal vier Mal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Auch eine internationale Registrierung ist fünf Jahre wirksam und kann mehrfach für den gleichen Zeitraum verlängert werden. Das europäische Geschmacksmuster hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

Von der Regel, dass für ein nicht registriertes Geschmacksmuster auch keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können, gibt es eine Ausnahme, die zu beachten ist.

Neben dem registrierten europäischen Geschmacksmuster gibt es nämlich auch ein nicht-registriertes europäisches Geschmacksmuster. Bei einem nicht registrierten Geschmacksmuster können Rechte auch ohne vorherige Registrierung erworben werden.

Wir möchten jedoch nachdrücklich auf die Nachteile dieses „Geschmacksmusterrechts“ hinweisen.

Ein nicht registriertes Geschmacksmuster ist nur drei Jahre nach seiner ersten Veröffentlichung geschützt. Nach dieser Frist von drei Jahren ist es nicht mehr möglich, eine europäische Registrierung durchzuführen, da das Neuheitskriterium dann nicht mehr erfüllt ist.