Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Version, wie sie vom Markenbüro Den Herder, Vierhuysen 30, 1111 SC Diemen, Niederlande, am 1. Januar 2003 festgestellt und am 15. Januar 2003 bei der Geschäftsstelle des Gerichts „Rechtbank Amsterdam“ eingereicht worden ist.

ALLGEMEINE REGELUNGEN / DEFINITIONEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Markenbüro Den Herder und einem Dritten zwecks der Erbringung von Dienstleistungen.

Unter dem „Büro“ sind alle geschäftlichen Aktivitäten des Markenbüros Den Herder zu verstehen.

Unter „Auftraggeber“ ist die Person bzw. das Unternehmen zu verstehen, für die das Büro Dienstleistungen erbringt.

Unter „Dienstleistungen“ sind alle Offerten zu verstehen, die von dem Büro abgegeben werden, sowie alle Aufträge, die das Büro erhält und in Bearbeitung nimmt, ferner alles, was sich aus diesen Aufträgen ergibt, darunter auch alle vorvertraglichen Situationen.

GELTUNGSBEREICH

Für alle Dienstleistungen des Büros gelten stets und ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Eventuelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesem verwendet oder für anwendbar erklärt werden, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

VERGÜTUNG

Die Tarife und Kostenangaben für Registrierungen und andere Eintragungen im Marken- und Geschmacksmusterregister betreffen ausschließlich die Erstellung der einzureichenden Anträge und die bei der Einreichung dieser Anträge geschuldeten Gebühren und eventuelle Honorare für ausländische Vertreter bzw. Korrespondenten.

Sämtliche Dienstleistungen, die andere als die vorstehend genannten Kosten betreffen, wie beispielsweise Kosten für Abzüge, Zeichnungen, Fotos, Auszüge, Übersetzungen, Beglaubigungen, Veröffentlichungskosten und jedes Einschreiten gegen hinderliche Marken oder eine Verteidigung gegen Beschwerden oder Einsprüche usw. fallen nicht unter den genannten Tarif und werden dem Auftraggeber neben diesem Tarif in Rechnung gestellt.

Alle Kosten für die Entwicklung von Marken und/oder Geschmacksmustern oder Logos werden in der Kostenschätzung angegeben. Alle darin nicht genannten Kosten werden neben dem genannten Tarif in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch für alle anderen durch das Büro erbrachten Dienstleistungen. Diese von dem Büro erbrachten Dienstleistungen werden auf der Basis der vereinbarten Arbeitsstunden und anhand eines durch das Büro festgelegten Stundensatzes berechnet.

Das Büro ist stets berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Tarif- und/oder Wechselkursänderungen vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Auftrag mit Wirkung ab Inkrafttreten der neuen Tarife zu beendigen.

Wurde ein Auftrag zur Überwachung einer Marke erteilt, teilt das Büro eine nach seinem Ermessen hinderliche Marke mit. Die Durchführung weiterer Maßnahmen gehört nicht zum Umfang des Überwachungsauftrags, kann dem Büro aber gesondert in Auftrag gegeben werden.

Das Büro ist stets berechtigt, einen Vorschuss von dem Auftraggeber zu verlangen. Solange dieser nicht eingegangen ist, ist das Büro nicht verpflichtet, (weitere) Dienstleistungen zu erbringen.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung von Dienstleistungen werden Gebühren nur insoweit erstattet, als sie noch nicht an die betreffenden Behörden gezahlt worden sind und noch keine Zahlungspflicht gegenüber diesen Behörden entstanden ist.

Vorschüsse werden insoweit erstattet, als ihnen keine dem Büro oder Dritten geschuldeten Beträge gegenüberstehen.

Alle Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer.

ANNAHME / BEENDIGUNG EINES VERTRAGES

Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen gleich welcher Art entsteht erst dann, wenn der erteilte Auftrag durch das Büro ausdrücklich angenommen worden ist. Das Büro ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Büro ist ebenso berechtigt, seine Dienstleistungen aus nach seinem Ermessen dringenden Gründen einzustellen, auch wenn dies vorzeitig geschieht.

Ein Auftrag zur Überwachung gilt für alle danach folgenden Überwachungszeiträume bis zu seiner Kündigung. Eine Kündigung kann bis spätestens einen Monat vor Beginn eines neuen Überwachungszeitraums erfolgen und gilt dann ab dem Beginn dieses neuen Zeitraums. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung gilt der Auftrag als konkludent verlängert, und zwar bis zum Ablauf des folgenden Überwachungszeitraums von einem Jahr.

Eine Person, die für ein anderes Markenbüro oder für einen Dritten ein Angebot anfordert oder Aufträge erteilt, haftet gegenüber dem Büro für diesen Auftrag und für die Bezahlung aller Rechnungen und ist darüber hinaus verpflichtet, das Büro von allen Ansprüchen ihres Auftraggebers freizustellen.

HAFTUNG

Die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Ergebnisses von Prüfungen und/oder Überwachungen kann nicht garantiert werden.
Das Büro haftet in keinem Fall für ein unrichtiges oder unvollständiges Ergebnis einer Prüfung bzw. einer Überwachung. Es haftet auch nicht für die Auslegung des Ergebnisses einer solchen Prüfung und/oder Überwachung sowie anderer erbrachter Dienstleistungen.

Das Büro und/oder seine Mitarbeiter haften in keinem Fall für die Folgen der von ihnen im Rahmen eines Auftrags begangenen Fehler, außer in Fällen eines vorsätzlichen Handelns, eines grob fahrlässigen Verschuldens oder eines damit gleichzusetzenden Verstoßes gegen eine Sorgfaltspflicht.

Jeder Haftungsanspruch gegen das Büro und/oder seine Mitarbeiter entfällt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Monaten gerichtlich geltend gemacht wurde, nachdem der Haftungsgrund entstanden ist bzw. nachdem dieser vom Auftraggeber bei angemessener Sorgfalt hätte festgestellt werden können.

ZAHLUNG

Die Rechnungen des Büros sind sofort zur Zahlung fällig. Sie sind durch den Auftraggeber binnen eines Monats ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber im Verzug, ohne dass es dazu einer weiteren Ankündigung oder Mahnung bedarf.

Auf die Rechnungen des Büros werden Zinsen in gesetzlicher Höhe geschuldet, beginnend mit Ablauf eines Monats ab dem Rechnungsdatum und laufend bis zum Tag der Bezahlung, ohne dass es dazu einer weiteren Ankündigung oder Mahnung bedarf.

Für alle Kosten, die beim Inkasso von Rechnungen entstehen, haftet der Auftraggeber direkt und in voller Höhe gegenüber dem Büro.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf alle zwischen dem Büro und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und/oder erbrachten Dienstleistungen ist ausschließlich niederländisches Recht anzuwenden.

Für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus einem Angebot, einem Vertrag oder aus anderen Dienstleistungen ergeben, sind ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte in Amsterdam zuständig.