Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass das Urheberrecht das ausschließliche Recht des Autors (oder dessen Rechtsnachfolgers) an einem Werk der Literatur, der Wissenschaft oder der Kunst ist. Dieses ausschließliche Recht schützt das Veröffentlichen und Vervielfältigen eines Werkes. Das Urheberrecht entsteht ohne besondere Form. Durch das Singen von vier oder fünf Tönen oder durch die Skizze eines Logos kann bereits ein Urheberrecht entstehen. Also ganz anders als bei der Registrierung einer Marke, die an bestimmte Formerfordernisse gebunden ist. Eine Marke, die nicht eingetragen ist, vermittelt dem Inhaber keinerlei Recht. Das ausschließliche Recht an einer Marke wird erst durch ihre Registrierung erworben. Das Beweise eines Urheberrechts ist deshalb etwa komplizierter als das Beweisen des Rechts an einer Marke.
Das Gesetz liefert eine Aufzählung dessen, was unter einem Werk im Sinne des Urheberrechts zu verstehen ist. Werke können Bücher, Zeitungen, aber auch mündliche Vorträge sein, ferner Musikprogramm, Filmwerke, Computerprogramme. Aber nicht jedes Werk erfüllt die Kriterien des Urheberrechtsgesetzes. Das Werk muss nämlich auch dem in der Rechtsprechung entwickelten Kriterium der Ursprünglichkeit genügen. Dieses Kriterium beinhaltet, dass der Urheber eines Werkes das Urheberrecht nur beanspruchen kann, wenn das Werk einen eigenen, ursprünglichen Charakter hat und den persönlichen Stempel seines Urhebers trägt.
Das Urheberrecht steht dem Urheber eines Werkes zu, außer wenn dieser im Lohndienst eines anderen bzw. im Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Dann kann die Situation eine andere sein. Eine Ausnahme besteht z.B. dann, wenn es sich um eine Person handelt, die als Arbeitnehmer die Lohnbuchhaltung durchzuführen hat. Wenn diese Person z.B. ein neues Corporate Design für ihren Arbeitgeber entwickelt, ist dieser der Inhaber des Urheberrechts.
Das Urheberrecht ist kein unbefristetes Recht. Anders als beim Markenrecht, wo die Registrierung alle 10 Jahre verlängert werden kann, endet das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.