Zunächst prüfen wir, ob Ihre Marke Unterscheidungskraft besitzt . Wenn der Wortlaut der Marke nicht unterscheidungskräftig oder beschreibend ist, kann er nicht als Marke geschützt werden. Eine Marke muss nämlich geeignet sein, die Waren eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Wenn feststeht, dass Ihr Vorschlag als Marke geschützt werden kann, führen wir eine Identitätsprüfung durch. Diese Identitätsprüfung ergibt, ob Ihre Marke als solche bereits vorhanden ist. Wenn eine gleiche oder ähnliche Marke bereits für gleiche Produkte oder Dienstleistungen besteht, wäre es unklug, Ihren Vorschlag zu registrieren. Wir führen diese Identitätsprüfung für Sie kostenlos durch.
Wenn feststeht, dass keine identischen Marken gefunden wurden, ist eine umfassendere Prüfung empfehlenswert. Denn bei einer Identitätsprüfung wird nur danach gesucht, ob identische Marken bestehen, bei einer Prüfung des Vorschlags Alida Maria also nur auf die Wortzusammenstellung ALIDA und MARIA. Bei einer umfassenderen Prüfung achten wir z.B. auch auf ADILA, AIRAM ,AALIDA, AKLIDAM, DAMA IDAM, LIMA, MALI, RAMA usw. Wenn auch hier keine Hindernisse gefunden werden, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die genaue Klassifizierung für Ihre Markenregistrierung. Wenn diese Klassifizierung von Ihnen genehmigt wurde, wird Ihre Marke angemeldet.
Nachdem Ihre Marke angemeldet wurde, wird die Anmeldung durch die Benelux-Markenbehörden bearbeitet. Diese Behörden prüfen, ob die Marke hinreichend unterscheidungskräftig ist und als Marke registriert werden kann. Wird dabei festgestellt, dass die Marke die formalen und absoluten Kriterien erfüllt, wird sie veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung haben betroffene Dritte die Möglichkeit, Einspruch gegen die Registrierung zu erheben, wenn sie der Auffassung sind, ältere Rechte zu haben.
Wird kein Einspruch erhoben, wird die Marke nach Ablauf der Einspruchsfrist als Marke in den Benelux-Markenregistern registriert. Als Abschluss des Verfahrens erhalten Sie ein Registrierungszertifikat.