Eine Marke zu nutzen, sie aber nicht registrieren zu lassen, ist ein häufig vorkommender Fehler. Auch wenn ein Handelsname verwendet wird, ist zu empfehlen, diesen als Marke registrieren zu lassen.

Denn wenn Sie Ihren Handelsnamen nutzen, ist er zwar nach dem niederländischen Handelsnamengesetz geschützt, aber dieser Schutz ist äußerst beschränkt, weil es nach dem Gesetz auf den Ort und das Publikum ankommt.

Leider regelt das Gesetz aber nicht, was genau unter Ort und Publikum zu verstehen ist. So kann ein Handelsunternehmen in Süd-Limburg beispielsweise denselben Handelsnamen führen wie ein Handelsunternehmen in Nord-Holland.

Es ist daher wichtig, Ihren Handelsnamen als Marke zu schützen. Der Markenschutz ist umfassender und leichter nachweisbar. Denn die Marke wird ja nachweisbar als Marke registriert und ist als solche auch nachverfolgbar. Enthält der von Ihnen geführte Handelsname auch eine Abbildung, ist diese ebenfalls markenrechtlich geschützt. Bei einem Handelsnamen liegt der Schutz dagegen nur auf dem Namen, nicht auf dem Design. Das Design kann aber urheberrechtlich geschützt sein. Vgl. hierzu unsere Seite zum Urheberrecht.

Nutzung führt nicht zu einem Recht.
Wenn Sie Ihre Marke für ein Produkt und/oder eine Dienstleistung verwenden, das/die Ihr Unternehmen liefert, ist eine Registrierung ganz sicher empfehlenswert, denn diese Nutzung führt zu keinem Schutzrecht. Wenn jemand einen identischen Namen als Marke anmeldet, könnte er Ihnen diese Nutzung sogar verbieten, mit allen Konsequenzen.

Wenn eine Marke markenrechtlich registriert wird, genießt sie einen Schutz als Wortmarke, als Bildmarke und als Design, soweit es sich um gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen handelt.